Anreize für eine aktive Pensionierung - eine zweitägige Veranstaltung auf dem Wolfsberg

Anreize für eine aktive Pensionierung - eine zweitägige Veranstaltung auf dem Wolfsberg

Juni 14, 2017

speakers.ch vermittelt gerne "nur" Referierende und Moderierende. Wenn wir aber von Anfang an auch in die inhaltliche Konzeptarbeit miteinbezogen werden, macht uns das besonderen Spass. Erst recht, wenn nach intensiven Diskussionen auch aktive Beiträge für den politischen Prozess und unternehmerische Initiativen entstehen. So Ende Mai auf dem Wolfsberg beim 5. Demografie-Dialog:

1. Der Leidensdruck ist nicht gross genug – obwohl Unternehmen immer wieder sagen, sie seien am Erhalt von Arbeitskräften 55+ interessiert, tun sie wenig dafür. Lohnkosten und Arbeitsmarktfähigkeit müssen „stimmen“, das ist derzeit nicht immer der Fall. Man glaubt es nicht: Jüngere, vermeintlich schnellere und günstigere Arbeitskräfte und dies teilweise noch im Ausland rekrutiert – dies ist die gängige Strategie in den meisten Unternehmen.

2. Bei den gut Qualifizierten (meistens auch dem Kader) und Selbständigen: kein Handlungsbedarf auf Grund der gut „gefüllten“ Vorsorge. Oder aber die Betroffenen werden selbst initiativ und finden Beschäftigung. Einerseits arbeiten 25 Prozent von ihnen über Pensionsalter hinaus, anderseits sind die Unternehmen bezüglich dieser Gruppe sehr innovativ und behalten sie im Arbeitsprozess. Eine höhere Erwerbsquote nach dem Pensionsalter entwickelt sich nur über unternehmerische Initiativen und einen „Mindshift“ der betroffenen Arbeitnehmenden.

3. Handlungsbedarf besteht vor allem bei der Gruppe der weniger gut Qualifizierten. Diese Gruppe ist am meisten bedroht, mit ihren Renten und Ersparnissen allein nicht auszukommen. Die Bereitschaft bzw. der Optimismus, dass sich dort was ändern muss, ist derzeit nicht ausgeprägt (auch hier: zu wenig Leidensdruck). Im Übrigen ist es dort auch am schwierigsten, die Motivation der Arbeitnehmer zu steigern. Sie wollen in die Pensionierung, auch wenn man ihnen klar vorzeigt, dass sie finanziell alles andere als auf Rosen gebettet sind. Es stellt sich also die Frage der Anreize: Arbeitsmarkfähigkeit wird im grossen Mass über Qualifikation getrieben. Wie ist künftig mit lebenslanger Bildung und Qualifikation umzugehen? Eine mögliche Antwort sind Weiterbildungsgutscheine. Doch wer bezahlt diese, wie sind sie steuerlich zu bewerten und kann man sie politisch durchsetzen? Sowohl auf Arbeitnehmerseite als auch auf Arbeitgeberseite müssen Anreize geboten werden. Bei den Arbeitgebern sind dies steuerliche Erleichterungen oder Weiterbildungsgutscheine.

4. Die heilige Kuh „Rentenalter“: auch wenn ein „Mindshift“ stattfindet – vollendet ist dieser noch lange nicht. Diese „heilige Kuh“ ist für weite Kreise nach wie vor eine Errungenschaft, die nicht in Frage gestellt werden darf. Überlegenswert von dem Hintergrund unseres immer längeren gesunden Lebens wäre eine temporäre „Ruhepause“ nach Eintritt des Pensionsalters. Das Ziel wäre eine Regeneration für einen wie immer gearteten Wiedereinstieg in eine neue/andere Beschäftigung. Dies erfordert Änderungen im Arbeitsrecht. Diese sind möglich, aber politisch schwierig durchsetzbar.

5. Rentenreform 2020: Diese fördert Anreize für eine aktive Pensionierung nicht, im Gegenteil: Nur Teilzeitarbeit wird sozialversicherungsrechtlich flexibler bzw. attraktiver.

6. Löhne/Gehälter und Arbeitsleben: Die Bereitschaft seitens der Arbeitnehmenden, zugunsten eines längeren Erwerbszyklus‘eine Rückstufung oder eine Lohneinbusse hinzunehmen, ist nur bei denjenigen vorhanden, die nicht darauf angewiesen wäre. Man müsste es machen wie google: „Das ist Dein Job und so viel verdienst Du“. Es wird nach wie vor viel zu viel Rücksicht auf Wahrung der Besitzstände genommen. Auch hier gilt: Leidensdruck nicht gross genug.

7. Über die AHV können auch in Zukunft praktisch keine Anreize für eine aktive Pensionierung gesetzt werden, da ab dem gesetzlichen Pensionsalter Zahlungen an die AHV nicht mehr rentenrelevant sind. Die 2. und 3. Säule erlauben bereits heute mehr Flexibilität und dies bis zum 70. Lebensjahr.